Immer wieder gibt es Klagen, dass GKV-Versicherte bei der Terminvergabe durch Fachärzte benachteiligt werden. Wartezeiten von etlichen Wochen bis zu mehreren Monaten sind keine Seltenheit. Dem soll jetzt eine Initiative des Bundesgesundheitsministers begegnen. Ab dem 25. Januar erhalten Kassenpatienten in dringenden Fällen binnen vier Wochen einen Termin garantiert.
25. Januar 2016 – Terminservicestellen starten
Dazu sind sogenannte Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Bundesländern eingerichtet worden. An sie können sich GKV-Versicherte künftig wenden, wenn es schneller als sonst bei der Terminvergabe gehen soll. Damit könnten stundenlange Telefonversuche und monatelanges Warten der Vergangenheit angehören. Besonders Termine beim Hautarzt, Augenarzt, Radiologen oder Psychiater sind ein extrem knappes Gut, auch Orthopäden-Termine dauern oft länger. Insofern dürfte die Initiative viele Kassenpatienten freuen.
Nicht ohne Einschränkungen
Die Terminservicestellen sind gehalten, binnen einer Woche einen Termin zu vermitteln. Der soll dann innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen liegen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Haken, was den neuen Service betrifft. Hier ein Überblick:
- in der Regel ist zunächst ein Besuch beim Hausarzt erforderlich, der eine dringliche Überweisung an einen Facharzt ausstellen muss. Die Dringlichkeit ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Terminservices. Sie muss explizit auf der Überweisung angegeben werden. Für zeitlich flexible Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen sind die Terminservicestellen nicht zuständig. Nur bei Augenarzt- und Frauenarzt-Terminen können die Servicestellen auch unmittelbar kontaktiert werden;
- es bestehen de facto keine Wahlmöglichkeiten. Weder können sich Patienten einen bestimmten Arzt aussuchen, noch lässt sich der Termin beeinflussen. Das gilt sowohl für den betreffenden Tag als auch für die Uhrzeit. Auch längere Wege müssen ggf. akzeptiert werden, Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde sind danach zumutbar;
- der Terminservice gilt nicht für Behandlungen bei Zahnärzten, Kieferorthopäden und Psychotherapeuten. Hausarztbesuche und Kinderarzt-Termine sind ebenso ausgenommen;
- wenn die Servicestelle keinen Facharzt-Termin innerhalb der Vier-Wochen-Frist vermitteln kann, findet eine Terminvereinbarung für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus statt. Die Wartefrist kann sich dann unter Umständen um eine Woche verlängern.
PKV-Versicherte bisher deutlich im Vorteil
Es wird sich zeigen müssen, ob die neuen Servicestellen zu einer Entspannung der Terminsituation bei GKV-Versicherten führen. In der Vergangenheit waren hier immer wieder gravierende Unterschiede zu Privatversicherten festgestellt worden. So ergab ein Test der FAZ-Sonntagszeitung vor gut eineinhalb Jahren, dass 57 Prozent der Kassenpatienten länger als vier Wochen auf einen Facharzt-Termin warten müssen oder bei Anfragen ganz abgewiesen werden. Bei PKV-Versicherten waren es dagegen nur 27 Prozent.
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