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Die Dualität von GKV und PKV – wie kam es dazu?

© nmann77 - fotolia.com
Im vergangenen Bundestagswahlkampf wurde von den Parteien links der politischen Mitte mal wieder die Bürgerversicherung propagiert. Noch in den Koalitionsverhandlungen zur neuen „GroKo“ wollte die SPD das Thema entscheidend voranbringen. Schaut man sich den Koalitionsvertrag an, ist davon kaum etwas übrig geblieben. Auch in dieser Legislaturperiode - vermutlich auch danach - wird sich an der Dualität von GKV und PKV wenig ändern.
Damit setzt sich eine Konstellation fort, die in Deutschland bereits seit fast 134 Jahren besteht. Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung schlug am 1. Dezember 1884, als das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ in Kraft trat. Damit wurde das bis heute bekannte GKV-System etabliert, schon damals mit einer Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Grenzziehung durch die Reichsversicherungsordnung 1911
Das Krankenversicherungsgesetz war Teil der Bismarck’schen Sozialreformen, mit denen der „Eiserne Kanzler“ der erstarkenden Sozialdemokratie den Wind aus den Segeln nehmen wollte. Gleichzeitig lag besserer Krankenschutz im Interesse der Industrie, die sich damit wertvolles „Humankapital“ sichern konnte. Der Facharbeiter stand im Fokus der gesetzlichen Krankenversicherung, während die damals ebenfalls zahlreichen Landarbeiter darauf noch lange warten mussten.
Krankenkassen hatte es schon vorher gegeben. Die ersten Ansätze dazu finden sich bereits Ende des 18. Jahrhunderts mit der beginnenden Industrialisierung, als einzelne Unternehmen Krankenschutz für ihre Arbeiter etablierten – die Vorläufer der heutigen Betriebskrankenkassen. Diese Krankenversicherung war aber „ungeordnet“ und lückenhaft. Erst unter Bismarck kam der „flächendeckende“ gesetzliche Krankenschutz.
Die GKV erwies sich sehr schnell als ein äußerst attraktives Angebot, so dass schon bald neben den Industrie-Arbeitern auch andere Berufsgruppen - vor allem Angestellte - eine Aufnahme begehrten. Dem wurde vielfach stattgeben. Eine definitive Grenze zog die Reichsversicherungsordnung von 1911, in der letztmalig als zusätzliche Berufsgruppen Dienstboten, Waldarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen wurden.
Geschäftsmodell für die private Krankenversicherung
Ausgeschlossen blieben Beamte, Selbständige und Handwerker. Eine Aufnahme auch dieser Kreise hätte die ursprünglichen sozialpolitischen Intentionen gesprengt. Der deutsche Vizekanzler Graf von Posadowsky-Wehner sah darin sogar eine nationale Gefahr. Für die „Ausgeschlossenen“ ergab sich die Notwendigkeit, nach anderen Wegen des Krankenschutzes zu suchen. Damit entstand gleichzeitig ein lohnendes Geschäftsmodell für die private Krankenversicherung.
Vereinzelte Beamten-Krankenkassen waren bereits im Lauf des 19. Jahrhunderts ins Leben gerufen worden. Die 1843 gegründete, noch heute existierende Universa gilt als älteste private Krankenversicherung Deutschlands. 1875 folgte „Die Hanse Krankenversicherung in Hamburg von 1875 Merkur“ - Vorläuferin der HanseMerkur. Nach der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung setzte eine wahre Gründungswelle ein. 1903 entstand die „Barmenia“, 1913 die „Central“, 1925 die „Vereinte“ - heute Allianz). Weitere folgten. Damit war das noch bestehende PKV-System als zweite Säule der Krankenversicherung etabliert.
Steckengebliebene Pläne für ein NS-Volksversorgungswerk
Trotz Turbulenzen infolge des Ersten Weltkrieges, der nachfolgenden Inflation und der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre änderte sich an diesem „Grundaufbau“ des Krankenschutzes in der Weimarer Republik nichts. Erst der Nationalsozialismus stellte das System in Frage. Die Deutsche Arbeitsfront setzte sich für ein aus dem Volkseinkommen dotiertes „Volksversorgungswerk“ für Alle ein - unabhängig vom Versicherungsprinzip und von einkommensabhängigen Beiträgen. Über Pläne kam das Vorhaben aber nicht hinaus. So blieb es bei GKV und PKV, wenn auch beide Systeme bei Kriegsende finanziell vor dem Ruin standen.
Getrennte Entwicklungen in BRD und DDR
In der Bundesrepublik wurde die aus dem Kaiserreich stammende Ordnung „renoviert“, weiterentwickelt und modernisiert. Die Dualität wurde dabei nicht angetastet. So ist es im Wesentlichen bis heute geblieben. In der sozialistischen Wirtschaft der DDR gab es für private Krankenversicherung dagegen keine Existenzberechtigung mehr. Interessanterweise hielt man auch hier an einer gewissen Dualität fest. Arbeiter und Angestellte waren in der „Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds“ organisiert, nicht dazu gehörende Berufsgruppen dagegen in der „Staatlichen Versicherung der DDR“, der Nachfolgerin der privaten Versicherungswirtschaft. Mit der Wiedervereinigung erlebte die PKV auch in Ostdeutschland ihre „Renaissance“.
Hohe Krankenkassenbeiträge:
"Privatpatienten" zahlen oftmals weniger!
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können uneingeschränkt in die Private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Das Privileg "privat versichert" zu sein nutzen viele Berechtigte nicht nur wegen der weitaus besseren Leistungen. Auch die Beiträge sind in der PKV oftmals günstiger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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