Bundesversicherungsamt rügt gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen gehen zu großzügig mit dem Geld ihrer Versicherten um. Das bemängelt das Bundesversicherungsamt in seinem Tätigkeitsbericht 2009.

So hätten trotz klarer Vorgaben etliche Krankenkassen Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übernommen, die von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen sind. Dazu zählten etwa Behandlungen wie die Sauerstoff-, Stoßwellen- oder die Misteltherapie. Das Versicherungsamt betonte, dass es sich bei den Verstößen mittlerweile nicht mehr nur um Einzelfälle handele. Darüber hinaus würden viele Krankenkassen Präventionsmaßnahmen bezuschussen, die weder nach ihrer eigenen Satzung noch nach dem Leitfaden Prävention förderungsfähig seien. Genannt werden unter anderem Babyschwimmen, Fastenwochen, Freizeitreisen oder die Übernahme von Beiträgen für Sportvereine und Fitnesszentren.

Kritisiert werden zudem bestimmte Methoden bei der Gewinnung neuer Kassenmitglieder. So hätten einige Krankenkassen versucht, neue Mitglieder dadurch zu gewinnen, dass sie exklusiv für ihre Versicherten Rabatte mit privatwirtschaftlichen Unternehmen aushandeln. Gesetzlich Krankenversicherte erhielten zum Teil Rabatte in Fahrschulen, in Blumengeschäften oder in Fast-Food-Restaurants. Es könne jedoch nicht die Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, den Versicherten bei ausgewählten Unternehmen Sonderkonditionen zu verschaffen, heißt es in dem Bericht.


Quelle: PKV-Publik 07/2010 (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.)
Für die Inhalte fremder Quellen sind wir nicht verantwortlich.