Einkommensteuer-Entlastung ab 2010: Informationen und Auswirkungen
Am 19. Juni 2009 hat der deutsche Bundestag das sog. Bürgerentlastungsgesetz verbaschiedet und hiermit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Das Bürgerentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, dass ab dem Steuerjahr 2010 alle kranken- und pflegeversicherte Beitragszahler nunmehr deutlicher von der Einkommenssteuer entlastet werden. Am deutlichsten dürften dies alle Versicherten in der privaten Krankenversicherung spüren, zumal in Zukunft die Beiträge für jedes einzelne Familienmitglied abzugsfähig sind. Darunter die eigenen Beiträge für versicherte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder.
Für Privat Krankenvollversicherte fallen zwar fünf definierte Wahlleistungen nicht unter die Abzugsfähigkeit, darunter Kosten für die
- ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes
- stationäre Heilbehandlung durch den Chefarzt oder im zuschlagpflichtigen Einbettzimmer
- zahnärztliche Behandlung durch Leistungen für Zahnersatz oder implantologische und kieferorthopädische Maßnahmen
Die üblichen Mehrleistungen in der privaten Krankenversicherung z.B. für den Zugang zu Ärzten, verfügbare Arzneimittel und Sehhilfen werden somit als abzugsfähig anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die zunächst nicht abzugsfähigen Beitragsanteile, auch die Beiträge für die Tagegeldversicherung oder Ergänzungstarife für GKV-Versicherte abzugsfähig.
Im Rahmen der üblichen Obergrenzen können auch alleinversicherte PKV- oder GKV-Versicherte mit geringem Einkommen die sonst nicht abzugsfähigen Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen steuerlich geltend machen.


