Was ist, wenn ich die Beiträge zur PKV nicht mehr bezahlen kann?

Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie auf eigenes Risiko versichert. Der Beitrag wird - anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung - individuell nach ihrem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang erhoben. Dementsprechend fallen in der Regel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung höher aus, als die der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn man nun aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Beitrag für die private Krankenversicherung aufbringen, führte dies in der Vergangenheit leider oftmals zu einer Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft. Nach dem weit verbreitetem Sprichwort „Einmal privat – immer privat“ war es für viele Personen dann auch nicht mehr möglich, in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu gelangen. Man hatte quasi nicht mehr die Möglichkeit, sich überhaupt noch irgendwo zu versichern. Doch dies hat sich nun infolge der Gesundheitsreform geändert. Nunmehr muss Sie im Fall einer Kündigung, die Krankenversicherung wo Sie zuletzt versichert waren, wieder über einen Standardtarif annehmen. Dieser Standardtarif wurde zum 1.1.2009 vom sog. „Basistarif“ abgelöst, welcher nunmehr für jeden die Möglichkeit gewährt, ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu gelangen. Doch der Versicherungsschutz ist hier lediglich an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst.

Wenn Sie Probleme haben, den Beitrag ihrer privaten Krankenversicherung zu bezahlen, ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten. Zuallererst sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden, und dieser ihre Problematik schildern. Lassen Sie auch einmal durch einen unabhängigen Berater ihre Krankenversicherung mit anderen Tarifen kostenlos vergleichen: Hier gelangen Sie zum kostenlosen Versicherungsvergleich.

Eine Alternative zur Beitragssenkung ist z.B. auch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen oder die Herabsetzung einiger Versicherungsleistungen, wie z.B. der Verzicht auf Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Zusatzleistungen für Heilpraktiker oder Zahnbehandlungen. Doch bedenken Sie, dass Sie bei Ausschluss dieser Leistungen ihre Beitragsvorteile verlieren und bei einem später möglichen Wiedereinschluss eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt.

Sind die finanziellen Probleme doch höher, als erwartet, bietet sich die Überlegung zum Wechsel in den Basistarif an. Wechseln Sie jedoch nur in den Basistarif der jeweiligen Gesellschaft, weil Sie hier noch Teile der gebildeten Alterungsrückstellungen mitnehmen können. Der Basistarif ist den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Auch bei Arbeitslosigkeit oder der Beziehung von Hartz4 beteiligt sich im äußersten Extremfall auch der zuständige Träger an den Kosten. Fakt ist jedoch, dass Sie in keinem Fall ihren Versicherungsschutz mehr verlieren.