Krankenschutz auf Reisen - mit der Auslandskrankenversicherung

Bald ist wieder Sommerzeit und wie jedes Jahr werden Millionen von Deutschen in den Urlaub aufbrechen, um die schönsten Wochen des Jahres zu genießen – oft fern der Heimat. In der Regel gelingt das ohne Probleme, doch manchmal auch nicht. Was ist, wenn während des Auslandsaufenthaltes eine ernsthafte Erkrankung eintritt und medizinischer Behandlungsbedarf entsteht? Besteht auch dann Krankenversicherungsschutz?

Mit diesen Fragen befassen sich viele erst, wenn der Fall des Falles eintritt. Dabei wäre es oft besser, sich bereits vorher zu informieren. Denn so lassen sich ggf. unnötige finanzielle Belastungen vermeiden. In vielen Fällen empfiehlt es sich, vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
 

Begrenzter Auslandskrankenschutz in der GKV

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bezieht sich primär auf Leistungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden. Dennoch sind GKV-Mitglieder auf Reisen auch im Ausland abgesichert, sofern sie sich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) aufhalten. Über entsprechende Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz auch in einigen weiteren Ländern, darunter für die wichtigen Reiseländer Israel, Tunesien und die Türkei.

Im EU- und EWR-Raum genügt meistens die Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC), um ärztliche Behandlungen nutzen zu können. Die EHIC ist oft bereits auf der Rückseite der Elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Nicht selten müssen Reisende bei medizinischen Leistungen im Ausland zunächst einmal selbst zahlen, die Rückerstattung erfolgt dann nach der Rückkehr durch Abrechnung mit der eigenen Krankenkasse.

Der Auslandskrankenschutz in der GKV bezieht sich wie im Inland auf die medizinische Regelversorgung. Nicht übernommen werden dagegen

  • Leistungen, die über die üblichen Regelleistungen hinausgehen;
  • landesübliche Zuzahlungen;
  • Kosten für Behandlungen in privaten Gesundheitseinrichtungen;
  • Kosten für Krankenrücktransporte.

Davon gibt es nur eng begrenzte Ausnahmen. Insofern weist der gesetzliche Krankenversicherungsschutz im Ausland erhebliche Lücken auf, insbesondere bei Reisezielen außerhalb des EU- und EWR-Raums bzw. der Länder mit Sozialversicherungsabkommen.
 

PKV-Versicherte in der Regel besser gestellt

In der PKV ist der Auslandskrankenschutz in der Regel großzügiger. Hier ist der Auslandsschutz - zumindest bei Kurzzeitaufenthalten - bereits in der Krankenvollversicherung mit enthalten - und zwar oft nicht nur europaweit, sondern sogar weltweit. Wie umfassend der Versicherungsschutz ist, hängt dabei auch vom jeweiligen Tarif ab. Bei vielen Tarifen sind Kosten für Krankenrücktransporte nicht abgedeckt, bei Ländern außerhalb Europas gibt es häufiger zeitliche Befristungen, gelegentlich auch Einschränkungen und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes. Hier hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen weiter.
 

Privater Auslandskrankenschutz macht oft Sinn

Ob GKV-Mitglied oder privat krankenversichert, je nach Reiseziel und gewünschter Absicherung kann es sinnvoll sein, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auslandsreisekrankenschutz bezieht sich dabei auf kurze Auslandsaufenthalte, wie sie für Reisen und Urlaube typisch sind. Er wird sowohl als Einmalschutz als auch als Jahresschutz angeboten. Ein solcher Versicherungsschutz ist schon für überschaubare Beiträge zu haben. Einige gesetzliche Krankenkassen haben mit privaten Anbietern Kooperationen abgeschlossen und vermitteln deren Angebote zu besonders günstigen Konditionen.
 

Auslandskrankenversicherung bei Kreditkarten

Wer über eine VISA- oder MasterCard-Kreditkarte mit Gold- oder Platin-Status verfügt und seine Reise darüber bucht, benötigt oft keinen zusätzlichen Auslandskrankenschutz, denn hier ist eine Auslandskrankenversicherung bereits im Leistungsumfang eingeschlossen. Allerdings stehen hier je nach kartenausgebender Stelle unterschiedliche Versicherer hinter dem Versicherungsschutz, so dass sich auch hier eine Prüfung der Versicherungsbedingungen empfiehlt.

 

 

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