Einheitliche Arzthonorare: Belastung der GKV - Entlastung der PKV?

Bei den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen für eine neue Bundesregierung war die Bürgerversicherung ein „heißes Eisen“. Die SPD hatte ihren Wählern im Bundestagswahlkampf unter dem Motto „Mehr Gerechtigkeit“ den Einstieg in die „Einheitsversicherung für alle“ in Aussicht gestellt.

Schon nach den Sondierungsgesprächen war davon wenig übrig geblieben. Lediglich die Forderung nach Vereinheitlichung der Arzthonorare bei Kassen- und Privatpatienten wurde in die „GroKo“-Verhandlungen mitgenommen. Der sogenannten „Zwei-Klassen-Medizin“ sollte so ein Riegel vorgeschoben werden. Doch in den Verhandlungen wurde letztlich nur ein „fauler“ Kompromiss gefunden. Das Koalitionspapier hält zu diesem Punkt fest:

„Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“

GKV und PKV sehen Honorarangleichung kritisch

Mit der Einrichtung eines Arbeitskreises, der erst einmal Vorschläge erarbeiten soll, wird die Lösung des Honorarproblems zunächst in die Zukunft verschoben. Selbst wenn eine Angleichung der Honorare empfohlen würde, wäre eine Umsetzung nicht garantiert. Wenn überhaupt, würde sie frühestens 2020 stattfinden und vermutlich noch später wirksam werden. Damit wissen Privat- und Kassenpatienten ziemlich sicher, dass sich am System der unterschiedlichen Arzthonorierung vorerst gar nichts ändern wird.

Interessanterweise sind sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherungen über diese „Verschieberitis“ nicht allzu böse. Beide Seiten sehen eine Angleichung der Arzthonorare kritisch - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen:

gleiche Honorare würden die gesetzlichen Krankenkassen wahrscheinlich deutlich mehr Geld kosten, wenn das Einkommensniveau der Ärzte unangetastet bleiben soll. Die Kassen sind zwar im Augenblick finanziell gut aufgestellt, doch auf Dauer wären Beitragserhöhungen für die GKV-Mitglieder wohl nicht zu vermeiden. Experten gehen von einem Beitragsanstieg um 0,46 bis 0,6 Prozentpunkte aus, der von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern zu tragen wäre.

die privaten Krankenversicherungen könnten dagegen unter Umständen sogar finanziell entlastet werden. Dennoch wäre man auch hier über eine Honorarangleichung unglücklich. Ein wichtiges Werbeargument für die PKV – die „Vorzugsbehandlung“ von Privatpatienten - würde damit entfallen und es könnte künftig leichter werden, doch noch die Einführung der Bürgerversicherung zu versuchen, so die Befürchtung. Für die „Privaten“ wäre es womöglich der Anfang vom Ende.

Der PKV-Verband hatte zuletzt auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen gleiche Arzthonorare ins Feld geführt. Damit würde unzulässig in die Vertragsfreiheit von Versicherten und Versicherungen eingegriffen sowie in die Berufsfreiheit der Ärzte.
 

Gleiche Honorare - nicht automatisch mehr Gerechtigkeit

Ob die Honorargleichheit tatsächlich das Problem der Ungleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten beseitigen würde, wäre nicht einmal sicher. Denn vielfach wird in der Budgetierung - und nicht in der Honorierung - die eigentliche Ursache dafür gesehen, warum GKV-Mitglieder öfter Probleme haben, zeitnah einen Arzttermin zu erhalten als Privatversicherte. Befürchtet wird auch die Ausbildung einer neuen Zwei-Klassen-Medizin. Ärzte und private Versicherer könnten Patienten gegen Entgelt Zusatzofferten für „Vorzugsbehandlungen“ anbieten - zum Beispiel für besondere Leistungen oder schnellere Termine.

Dies zeigt: die Forderung nach dem Wegfall der „Zwei-Klassen-Medizin“ klingt zunächst einleuchtend, birgt aber in der Umsetzung zahlreiche Fallstricke. Einstweilen können GKV und PKV mit dem Status quo relativ gut weiter leben. Noch steht in den Sternen, ob das Koalitionspapier überhaupt zum Tragen kommen wird. Das wird erst das Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheides zeigen.

 

 

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