Arzneimittel sollen auch für Privatversicherte preiswerter werden

Auch die Privatpatienten sollen von den geplanten Neuregelungen der Arzneimittelpreise profitieren. Ein eigenständiges Mandat zur Verhandlung von Einstandspreisen und Rabatten erhalten die privaten Krankenversicherer allerdings zunächst nicht. Die bürgerliche Koalition hat beschlossen, dass das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) auf die private Krankenversicherung (PKV) ausgedehnt werden soll. Die dafür von Schwarz-Gelb im Gesundheitsausschuss eingebrachten Änderungsanträge haben mächtig Furore gemacht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wehren sich gegen diese Übertragung. Einschlägige Medien bewerten die Regelung als weiteren Beweis für die angebliche Klientelpolitik der Bundesregierung. Die Pharmaindustrie spricht sogar von einer drohenden „GKV-isierung“ der Privaten. Die Wellen schlagen hoch und dabei schwappt viel Emotionalität und ideologischer Ballast auf die Diskussion über. Doch nicht jeder, der in dieser hitzigen Diskussion aus dem Rahmen fällt, war vorher schon im Bilde. Da tut es gut, die Dinge nüchtern zu betrachten und einzuordnen.

Viele Versicherte machen die Erfahrung steigender Kosten im Gesundheitswesen. Da die PKV keine staatlichen Zuschüsse erhält, muss sie diese Kosten in den Beiträgen ihrer Kunden abbilden. Die Menschen spüren, dass das nicht ewig und ungebremst so weiter gehen darf. Deshalb engagiert sich der PKV-Verband im Interesse der Privatversicherten sehr stark, um dieser Kostendynamik zu begegnen. Das gilt auch für den Arzneimittelbereich. Die Forderung nach einer wirkungsgleichen Übertragung der Preisabschläge ist daher konsequent. Denn die Privatversicherten würden benachteiligt, wenn die Preissenkungen nur für gesetzlich Versicherte gelten.

Vorrangiges Ziel des AMNOG ist es, die Versorgung mit Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu angemessenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen. Grundsätzlich soll zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pharmaunternehmen ein Preis vereinbart werden, der dem festgestellten Zusatznutzen angemessen ist. Insbesondere sollen die Jahrestherapiekosten in einem angemessenen Verhältnis zum festgestellten Nutzen stehen.

Angemessene Preise sind im medizinischen Bereich ein absolut legitimes Anliegen des Patientenschutzes. Insofern trifft der von der Bundesregierung mit Blick auf die Ausgabenentwicklung der GKV festgestellte Handlungsbedarf auf die private Krankenversicherung genauso zu. Die Arzneimittelausgaben stiegen in der PKV von 2007 auf 2008 um 8,59 Prozent, in der GKV um 5,18 Prozent. Gemessen an den Ausgaben im Jahr 1997 sind die Arznei- und Verbandmittelausgaben in der GKV bis 2007 um 68 Prozent, in der PKV sogar um 85 Prozent pro Kopf gestiegen.

Diese überproportionalen finanziellen Belastungen werden in der privaten Krankenversicherung von den Versicherten sowie den Trägern der Beihilfe, mithin Bund, Ländern und Gemeinden, getragen.  [...]


Quelle: Auszug aus PKV Publik 08/2010 (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.)
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